Häufig gestellte fragen

+ - Instrumentalunterricht
+ - Wie lange dauert der Unterrichtsvertrag?

Der Unterrichtsvertrag wird für die Dauer eines Schuljahres (von 01.09 bis 31.08) abgeschlossen. Für alle, die während des Jahres zu uns kommen, beginnt der Vertrag mit dem Monat, in dem der Unterricht beginnt und kann zum 31.08 jedes Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und ist frühestens zum 31.08.möglich.

+ - Findet der Unterricht in den Ferien statt?

Nein. In den Schulferien der allgemeinbildenden Schulen und an gesetzlichen Feiertagen im Bundesland Bayern findet kein Unterricht statt.

+ - Muss ich für den Unterricht in den Ferien zahlen?

Ja. Die Jahresgebühr wird auf 12 gleiche Raten geteilt. Sie zahlen also nicht für die Ferien, sondern nur für den gesamten Unterricht in monatlichen Raten.

+ - Kann ich eine Probestunde vereinbaren?

Selbstverständlich. Das ist sogar eine Voraussetzung um mit dem Unterricht zu beginnen. Bitte melden Sie sich am besten telefonisch bei uns im Büro und vereinbaren Sie einen Termin. Bitte beachten Sie, die Probestunden sind nicht kostenlos.

+ - Was muss ich bei einer Kündigung beachten?

Der Unterrichtsvertrag kann mit einer Frist von einem Monat frühestens zum 31.08. (Ende des Schuljahres) gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung ist unter besonderen Umständen, z. B. längere Krankheit (mindestens 6 Wochen), Wohnortwechsel zum Ende des Folgemonats möglich. Jede Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.

+ - Kann ich mein Unterricht verlegen, wenn ich nicht kommen kann?

Leider nein. Jeder Schüler hat eine feste Stunde an einem festen Tag. Wird der Ausfall der Schülers dem Lehrer aber frühzeitig gemeldet, so besteht zumindest eine Chance, mit einem anderen Schüler den Unterricht zu tauschen. Ganz wichtig:
Bei Verhinderung oder Säumnis des Schülers, egal aus welchem Grund besteht weder Anspruch auf Erstattung der Unterrichtsgebühren noch auf Ersatzstunden. Ein Anspruch auf Verlegung des Unterrichts seitens des Schülers besteht nicht.

+ - Können auch Erwachsene an dem Unterricht teilnehmen?

Selbstverständlich. Ausgeschlossen sind nur alle Kurse der musikalischen Früherziehung. Auch im hohen Alter macht es sehr viel Spaß, ein Instrument zu lernen.

+ - Musikalische Früherziehung
+ - Wo kann ich mich zum Kurs anmelden?

Bitte schauen Sie auf unsere Anmeldeseite hier. Nach dem Ausfüllen des Formulars haben Sie sich auf die Liste eingetragen. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Unterrichtsvertrag. Bitte füllen Sie ihn aus und schicken ihn an uns zurück.

+ - Findet der Unterricht in den Ferien statt?

Nein. In den Schulferien der allgemeinbildenden Schulen und an gesetzlichen Feiertagen im Bundesland Bayern findet kein Unterricht statt.

+ - Muss ich für die Ferien zahlen?

Nein. Sie bezahlen nur die Stunden, die im Kurs enthalten sind. Die Kursgebühr wird in monatlichen Raten von Ihrem Konto abgezogen.

+ - Gibt es die Möglichkeit, zu einer Probestunde zu kommen?

Ja, allerdings muss man das vorher mit uns absprechen. Sollte der Kurs bereits voll sein, ist es leider nicht mehr möglich.

+ - Ich komme mit Kinderwagen zum Unterricht. Wo kann ich ihn abstellen?

Den Kinderwagen stellen Sie bitte im Keller ab, neben der Treppe. Bei uns im Institut gibt es dafür zu wenig Platz. Anschließend können Sie mit dem Aufzug zu uns kommen.

+ - Kann ich mit meinem zweiten Kind zum Unterricht kommen?

Bei allen Kursen der musikalischen Früherziehung sind die Kinder und der Lehrer alleine. In den Musikgartenkursen sollten nur das angemeldete Kind und ein Erwachsener anwesend sein. Ausnahmsweise geht das schon, sollte aber nicht für immer sein.

+ - Kann ich zwei Kinder zum Kurs anmelden?

Ja. Das können Sie tun. Für das zweite Kind wird Ihnen eine reduzierte Gebühr in Rechnung gestellt.